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Sonntag, 26. Juli 2020

Mann ersticht Frau

Die Schlagzeilen über schwere Straftaten wiederholen sich und die Nationalität des Täters wird selten genannt. Schon die bloße Verwendung der Worte "Messer" oder "Großfamilie" im Zusammenhang mit einer Straftat löst mittlerweile einen Einordnungsreflex zu Lasten von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Nichtnennung der Zugehörigkeit eines Verdächtigen oder des Täters zu einer ethnischen, religiösen oder anderen Minderheit hängt mit der Vorschrift der Richtlinie 12.1 des Pressekodex zusammen, da nach dieser Norm eine solche Zugehörigkeit in der Regel nicht erwähnt werden soll, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.

Die Zugehörigkeit des Täters, der 2019 im Frankfurter Hauptbahnhof eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats genannt werden, weil es an der Herkunftsnennung ein berechtigtes öffentliches Interesse gegeben habe. Die Mitteilung des Umstands, dass der Mann aus Eritrea stammte, sei keine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Richtlinie 12.1 des Pressekodex, weil die Tat ein besonders schweres und in ihrer Art außerordentliches Verbrechen gewesen sei, urteilte der Deutsche Presserat nach Erhebung einer Beschwerde gegen die BILD-Zeitung.

Nun sind auch Axtmorde, Schwertmorde und Messermorde durchaus schwere Verbrechen und als solche wohl immer noch außerordentlich, so dass die Nennung der Nationalität eines Täters mittlerweile sogar entlastenden Charakter haben könnte, denn der Mangel der Nennung der Nationalität eines Täters bei der Berichterstattung dürfte in der Regel beim Durchschnittsleser dazu führen, dass eine solche Tat automatisch einer Person zugeschrieben wird, die einer ethnischen, religiösen oder anderen Minderheit angehört. Gerätselt wird meist nur noch darüber, ob der Täter ein Afghane, Syrer, Iraker oder Marokkaner gewesen ist.

Weil im Jahre 2018 in der Rubrik "Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen" nur 43 Prozent der Tatverdächtigen nichtdeutscher Herkunft waren, würde die konsequente Nennung der Nationalität bei derartigen Verbrechen in über 50 Prozent der Fälle dem oben beschriebenen Generalverdacht gegen ethnische oder religiöse Minderheiten entgegenwirken, der durch die bloße Verwendung des Wortes "Mann" im Zusammenhang mit der Berichterstattung über schwere Straftaten beim Durchschnittsrezipienten ausgelöst werden könnte. Eine größere Transparenz bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit sollte daher angesichts der geltenden Pressefreiheit nicht nur erträglich sondern sogar wünschenswert sein.





Sonntag, 18. Februar 2018

Turboquerulantin und Deniz Yücel frei

Fast gleichzeitig wurden zwei der bekanntesten Journalisten Deutschlands aus der Haft entlassen und überschwenglich in der deutschen Öffentlickeit begrüßt. Natürlich tosten die Wogen der Begeisterung über die Freilassung der Turboquerulantin weitaus höher, als die Wellen der Freude über die Freilassung des türkischstämmigen Journalisten Deniz Yücel. Das hat verschiedene Ursachen, für die an dieser Stelle nach Erklärungen gesucht werden soll.

Es wird sicher nicht daran liegen, dass die Turboquerulantin eine Frau ist und Herr Yücel ein Mann, denn die Qualität eines Journalisten und die Teilnahme an deren Schicksal wird in Deutschland sicher nicht am Geschlecht festgemacht. Auch die Tatsache, dass Her Yücel die türkische Staatsbürgerschaft besitzt und die Turboquerulantin lediglich über einen deutschen Personalausweis verfügt, dürfte nebensächlich sein, obwohl im vorliegenden Vergleich das Sprichwort "Ein Prophet gilt nirgends weniger als in seinem Vaterland" eine Rolle spielen dürfte.

Im osmanischen Reich wird Yücel nämlich wegen der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit verfolgt, während er in Deutschland schon allein für seinen Knastaufenthalt in der Türkei den Theodor-Wolff-Preis vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erhielt. Wie so oft spiegeln gern gegebene Streicheleinheiten des politischen Marionettentheaters nicht das Nähebedürfnis des Volkes wieder, wenn es um Angelegenheiten des Herzens geht. Denn kein Patriot hat je vergessen, dass Yücel als Träger des Kurt-Tucholsky-Preises in der taz den baldigen Abgang der Deutschen als Völkersterben von seiner schönsten Seite begrüßt hat. Insbesondere in Ostdeutschland ist allgegenwärtig, dass er nur den Umstand, dass sich Ossis als Erste abschaffen, für wertvoller eingeschätzt hat, als das Verschwinden der ganzen Nation.

Weitaus weniger gespalten ist unser Land in seiner Freude über die Freiheit der Turboquerulantin, die schon immer die Nähe des deutschen Volkes gesucht hat. Unvergessen sind ihre Reportagen über Mutterglück und Familienfrieden sowie ihre E-Mail-Kampagne zur Beflügelung der Fortpflanzungsfreudigkeit deutscher Männer. Um der Abschaffung des deutschen Volkes mit allen Mitteln entgegenzutreten hat sie nicht einmal davor gescheut, Nacktselfies zu versenden, um wieder etwas Leben in die deutschen Schlafzimmer zu bringen. Anstatt sich dem Gejammer über sinkende Geburtenraten anzuschließen oder das Aussterben des deutschen Volkes zu betrauern, hat sie stets ihre eigene Sexualität in die Waagschale geworfen und auf ihre Weise der Nation gezeigt, das Taten wichtiger als Worte sind.

Wie Yücel ist auch die Turboquerulantin mit ihrer journalistischen Tätigkeit auf wenig Gegenliebe beim jeweils herrschenden Regime gestoßen und so sassen beide für viele Wochen zeitgleich im Knast. Leider erfährt die publizistische Mission der Turboquerulantin in den Medien bis heute nicht halb soviel Wertschätzung wie die investigativen Recherchen Yücels am Bosporus, so dass dem in der Türkei strafrechtlich verfolgten WELT-Korrespondenten sogar das bundesdeutsche Außenministerium zu Hilfe eilte, während der Turboquerulantin in der Haft nicht einmal das Amtsgericht Hamburg unter die Arme griff.

Trotz breiter Unterstützung in den Reihen der Bevölkerung dürfte auch der zukünftige Kampf der Turboquerulantin für die Wahrheit unter einem deutlich ungünstigeren Stern stehen, als die als Journalismus verpackte multimediale Inszenierung Yücels in der Rolle des publizierenden Märtyrers in kommenden Talkshows und anderen lukrativen Formaten. Während die Turboquerulantin als Enthüllungsjournalistin weiterhin am Existenzminimum gegen staatliche Zensur ankämpfen wird, kann sich Deniz Yücel sein Jahr im Knast lässig vergolden lassen. Was bleibt ist der bittere Nachgeschmack, dass der deutsche Staat keine Skrupel hat, sich mit aller Macht in strafrechtliche Verfahren souveräner Nationen einzumischen, während Gesetzgebung und Justiz in Deutschland weiter unbehelligt mit der Unterdrückung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit beschäftigt sind.

Donnerstag, 20. Juli 2017

Landgericht Hannover - keine Fotografieerlaubnis aus Sicherheitsgründen

Ab und zu kommt es vor, dass ich Urteile des Landgerichts Hannover auf meiner Homepage einstelle oder über dessen Entscheidungen in meinem Blog berichte und insoweit wäre es nützlich, für einen solchen Fall entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung zu haben. Daher habe ich den Präsidenten des Landgerichts Hannover um eine Fotografieerlaubnis gebeten. Telefonisch hatte man mir schon zu verstehen gegeben, dass mein Vorhaben unerwünscht sei, aber ich hake nach:

"Neben einer Veröffentlichung von Fotos des Inneren des Landgerichts Hannover auf meiner Homepage möchte ich derartige Fotos auch verwenden, um auf diese Weise Blogartikel über Entscheidungen des Landgerichts Hannover illustrieren zu können. Mir ist durchaus bewusst, dass ich solche Artikel auch mit Außenaufnahmen, deren Anfertigung keiner Erlaubnis bedarf, illustrieren könnte. Da ich nur Fotos vom Inneren des Landgerichts Hannover anfertigen möchte, auf denen keine Personen zu sehen sind, ist für mich aber kein Grund ersichtlich, der insoweit meine Beschränkung auf bloße Außenaufnahmen rechtfertigen könnte." 

Ich bat das Gericht um eine schriftliche Begründung, die der Bedeutung der Pressefreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt, um eine Ablehnung der Bitte nach einer Fotografiererlaubnis überprüfen lassen zu können. Die erneute Ablehnung einer Fotografiererlaubnis kam dann auch recht zügig, diesmal mit schriftlicher Begründung:

"Das Landgericht Hannover und seine Räumlichkeiten sind regelmäßig erheblichen Gefahren für die Sicherheit der Prozessbeteiligten aber auch für die Bediensteten des Landgerichts ausgesetzt. Wegen seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben gehören auch Strafverfahren aus dem Bereich der Schwer- und Bandenkriminalität regelmäßig zu den Prozessen, mit denen das Landgericht befasst ist. Aus diesem Grunde finden auch umfangreiche Einlasskontrollen mit Personendurchsuchung statt. Möglichen gefährlichen Vorhaben kann und soll auch damit begegnet werden, dass Fotografien und Aufnahmen in dem Gerichtsgebäude selbst nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind."

Dass im Landgericht Hannover strengere Maßstäbe gelten als im Oberlandesgericht München, ist erstaunlich. Dass Fotografien und Aufnahmen im Landgericht Hannover nicht hergestellt werden dürfen und auch nicht im Umlauf sind, ist schlicht falsch und ich habe nicht nur deshalb starke Zweifel daran, dass die umfassende Verweigerung der Anfertigung von Innenaufnahmen des Landgerichts Hannover rechtmäßig ist.

Mittwoch, 7. Januar 2015

Deutscher Innenminister fordert mehr Zensur nach Terroranschlag auf Charlie Hebdo

"Vieles kann man bei YouTube sehen und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben", soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Angaben der Deutschen Presse Agentur (dpa) gegenüber dem Internet-Videoportal YouTube geäußert haben, um dort befindliche Aufnahmen des Terroranschlags in Paris zu zensieren. Sollte diese Meldung zutreffen, beweist de Maizière nach dem tödlichen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Paris ein besonderes Geschick im Umgang mit der Wahrheit und erkennt mit der schlafwandlerischen Sicherheit eines profilierten christdemokratischen Politikers, wann es an der Zeit ist, Youtube-Nutzer vor unangemessenen Inhalten zu schützen.        


Meinungsfreiheit

Mitten in die meinungsfeindliche PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne hinein eröffnen bislang unbekannte Meinungsfeinde das Feuer aus automatischen Waffen auf die französische Zeitungsredaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, welche im Jahre 2006 zu den Zeitschriften gehörte, die die Mohammed-Karikaturen aus der dänischen Zeitung Jyllands-Posten nachdruckten, erweitert um eigene Karikaturen über Muslime.

Im Jahre 2012 veröffentlichte Charlie Hebdo neue Mohammed-Karikaturen und 2013 gar eine Comic-Biographie des Propheten Mohammed namens "La Vie De Mahomet". Bereits im November 2011 wurde auf die Redaktionsräume von Charlie Hebdo in Paris ein Brandanschlag verübt. Nunmehr ist die Redaktion des Magazins Opfer eines Anschlags geworden, bei dem mindestens 11 Menschen starben.

Sicherlich wird die Attacke auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Paris auch in Deutschland auf breiter Front verurteilt werden. Spannend wird die Frage, ob die Warnungen vor einer durch den Pariser Terroranschlag drohenden Verstärkung der Islamfeindlichkeit lauter sein werden als jene der europäischen Patrioten vor einer Islamisierung des Abendlandes. Die PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne wird unter dem Eindruck des Pariser Anschlags deutlich an Fahrt verlieren und Wählerstimmenfänger werden die günstige Zeit für einen Kurswechsel im Umgang mit PEDIGA erkennen.

Donnerstag, 15. März 2012

Die Wiedereinführung der Monarchie


Ein Hauch von Unterwürfigkeit und Dummheit durchweht die bundesdeutsche Medienwelt, wenn diese im Zusammenhang mit der Schnäppchenjägermentalität des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff die Meldung verbreitet, ein Herr Philip Kiril Prinz von Preußen plädiere für die Wiedereinführung der Monarchie.

Es ist weniger die Nachricht als solche und nicht einmal die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Herrn Prinz von Preußen, die allenfalls ärgerlich ist, sondern die dauerhafte Ignoranz halbgebildeter Schreiberlinge gegenüber unserer Verfassung angesichts der ihnen von dieser gewährten Pressefreiheit. Man kann sich als Journalist auf verschiedene Arten und Weisen den durch das Grundgesetz gewährten Freiheiten für würdig erweisen, aber mit Sicherheit nicht dadurch, dass man der in der Regel durch einseitige Kreuzung genetisch belasteten Filialgeneration des vor knapp hundert Jahren abgeschafften Adelsstandes das Privileg tatsächlich nicht mehr bestehender Adelsprädikate zuerkennt.

Ein kurzer Vergleich von Redewendungen in den aktuellen Artikeln von SPIEGEL: "Preußen-Prinz fordert Rückkehr zur Monarchie", FOCUS: "... meint Prinz Philip Kiril von Preußen", BILD: "Prinz Philip Kiril von Preußen" und WELT: "Prinz Philip Kiril von Preußen (empfiehlt) die Wiedereinführung der Monarchie in Deutschland" anläßlich der jüngsten Sympathiebekundung für die Diktatur des Blutes offenbart die synchrone Armseligkeit der Autoren. Nicht einer scheint zu erkennen, dass das ehemalige Adelsprädikat "Prinz" nur noch Teil des bürgerlichen Nachnamens ist. Reihum wird das Adelsprädikat dem Vornamen vorangestellt und die Leitbildfunktion einer freien Presse der Dummheit ihrer Vertreter geopfert.

Kein Journalist kennt den rechtlichen Hintergrund für die Klarstellung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, geäußert im Beschluss - 1 BvR 2248/01 - vom 22. März 2004:

"Mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl S. 1383) und der Verfassung Preußens vom 30. November 1920 (Preußische Gesetzsammlung, S. 543) wurde jeweils die republikanische Staatsform eingeführt. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 WRV). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf. Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos. Seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes steht der Wiedereinführung der Monarchie Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen."

Unsere österreichischen Nachbarn haben der Bildungsschwäche kommender Generationen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Adelsstandes vorgebeugt und die Verwendung sämtlicher Hinweise auf Adelsprivilegien als Bestandteile bürgerlicher Nachnamen untersagt. Nach § 2 seiner Vollzugsanweisung schlägt das österreichische "Gesetz über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden" deshalb auch voll auf das Namensrecht durch:

Für alle österreichischen Staatsbürger gibt es kein Recht zur Führung des Adelszeichens „von“, kein Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden; kein Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen, kein Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z.B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen; kein Recht zur Führung von Familienwappen, insbesondere auch der „fälschlich ‚bürgerlich‘“ genannten Wappen, sowie kein Recht zur Führung gewisser ausländischer Titel, wie Conte, Conta Palatino, Marchese, Marchio Romanus, Comes Romanus oder Baro Romanus.

Zu einer derartigen Säuberung auch des Namensrechts konnte sich der deutsche Gesetzgeber nicht durchringen, so dass auch heute noch der längst abgeschaffte Adel mit der Hilfe unfähiger Journalisten beständig durch die Presselandschaft geistert.